Super Ornithosemix

Diese Produkte sind nur für Export

Zusammensetzung: Super Ornithosemix enthält pro Gramm: 200 mg Chlortetracycline HCL, 70 mg Spiramicine adipat, 1 mg Bromhexine hcl und 15 mg Ronidazole

Dosiering: Tauben: 3,5 Gramm pro Liter Trinkwasser während 14 bis 21 Tagen.

Indicationen:
Trichomoniasis, Infektionen der forderen Luftwege verursacht durch Chlamydia spp., My-
coplasmata spp., Escherichia coli und Heamophylus spp.
Das Grit muss während der Behandlung aus dem Schlag entfrent werden.

Nebenwirkungen:
Verminderte Wasseraufnahme, Neurotoxicität, Wachstumsstörungen, Gewichtsverlust,
verstörte spermatogeneses und dünner Faeces.

Warnungen:

  1. Nicht anwenden bei Speisetauben

  2. Dieses Mittel kann Krebs verursachen

  3. Nicht anwenden mit andere Antibakteriëlle oder Antiparasitäre Mittel

  4. Ronidazole ist toxisch bei langzeitige Behandlung von Tauben

  5. Mögliche nachteilige Auswirkungen auf der Fruchtbarkeit der Tauben und die Jungen der Tiere die mit diesem Mittel behandelt wirden sind nicht aus zu schliessen.

 

Bei Anwendung eines Antibakteriëllen Mittel ist es zu empfehlen auch Probiotica (zum Beispiel: Bony-Probiotica) an zu wenden während der Kur bis einige Wochen danach, um die Darmflora die immer unter solche Mittel zu leiden hat sich schneller erhohlen zu lassen. Diese Probiotica können eventuell zusammen mit Bony-SGR gegeben werden.

Erhältlich in Dosen zu 100 Gramm.

Reg NL 1710, Registrationshalter: AST Beheer B.V. Oudewater

Aufbewahrung:Trocken und bei Zimmertemperatur. Mediziniertes Futter/Trinkwasser sofort benutzen.Vor dem Zugriff durch Kinder schützen.

Allgemeine Bemerkungen zu Magistrale Tierarznei-mittel:
Als Magistrale Tierarzneimittel verstehen wir die Tierarzneimittel die ein Tierarzt selber hergestellt werden dürfen. In den Niederlanden müssen Tierarzneimittel registriert sein, die bekannte “Reg.NL.” Registrierte Mittel sind registriert um angewendet zu werden für eine oder mehrere bestimmte Tierarten. Wenn gegen eine Krankheit bei Tauben kein registiertes Tierarzneimittel für Tauben zur Verfügung steht, muss ein Tierarzt überprüfen ob es für eine andere Tierart als Tauben ein für eine andere Tierart registriertes Tierarzneimittel gibt dass er eventuell auch einstetzen kann für die Behandlung der Krankheit bei der Taube. Wenn es gegen die Krankheit die der Tierarzt behandeln möchte kein registriertes Tierarzneitmittel für Tauben verfügbar ist und es ist ebenfalls kein für eine ander Tierart geregistriertes Tierarzneimittel verfügbar dass eimgesetzt werden könnte, dann muss der Tierarzt überprüfen ob es ein bei Menschen anzu wendenden Arzneimittel gibt dass er für die Behandlung der Taube einsetzen kann. Nur wenn beide Überprüfungen ergebnislos bleiben und der Tierarzt also festgestellt hat dass es für die Behandlung der Taube kein geeignetes Arzneimittel gibt, ist er berechtigt um für die Behandlung der Krankheit bei dieser Tierart (Taube), nach bestimmten Regeln, selber ein Tierarzneimittel an zu fertigen.